Bedingungen für Lieferanten · CosplayHero

Fassung 2026-10-06.1 · 6. Oktober 2026. Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, die als Lieferanten mit CosplayHero zusammenarbeiten. Sie sind keine Verbraucher-AGB.

1. Vertragsparteien und Geschäftsmodell

CosplayHero ist eine Marke der Nakaryu GmbH, Franz-Liszt str. 3, 90571 Schwaig, Deutschland, Amtsgericht Nürnberg HRB 34930, USt-IdNr. DE316823075, vertreten durch Geschäftsführer Maximilian Wellner. Kontakt: info@cosplayhero.de. Lieferant ist das im bestätigten Unternehmensprofil bezeichnete Unternehmen. Die bestätigende Person muss vertretungsberechtigt sein.

Nakaryu GmbH ist gegenüber den Endkunden Verkäuferin und Ansprechpartnerin für Zahlung, Widerruf und gesetzliche Mängelrechte. Der Lieferant verkauft an Nakaryu GmbH und übernimmt die jeweils vereinbarte Herstellung und/oder Auslieferung. Ein eigenes Verkäuferkonto im Endkunden-Checkout entsteht dadurch nicht.

2. Aufnahme und einzelne Aufträge

Die Registrierung allein begründet weder einen Lieferauftrag noch einen Anspruch auf Veröffentlichung, Mindestabsatz oder Exklusivität. Voraussetzung für die Zusammenarbeit sind vollständige Unternehmensdaten, eine aktuelle Bestätigung dieser Bedingungen und die dokumentierte Prüfung der Vertrags-, Datenschutz- und Abrechnungsunterlagen durch Nakaryu GmbH.

Art, Menge, Ausführung, Einkaufspreis, anwendbare Steuern, Lieferort, Versandkosten, Leistungsfristen und Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Auftrag oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Ein Auftrag ist erst verbindlich, wenn beide Parteien ihn nach dem vereinbarten Verfahren angenommen haben. Plattformstatus und Preisvorschauen ersetzen keine davon abweichende Individualvereinbarung. Gesetzliche Regeln gelten, soweit nichts wirksam abweichend vereinbart wurde.

3. Produktangaben, Sicherheit und Nachweise

Der Lieferant liefert zutreffende Produktbeschreibung, Bilder, Identifizierungsmerkmale, Materialangaben, Lager- und Versandinformationen sowie realistische Bearbeitungsfristen. Lieferfähigkeit und Änderungen werden unverzüglich gepflegt; bereits angenommene Aufträge werden nicht einseitig geändert.

Vor dem EU-Verkauf sind der tatsächliche Hersteller mit vollständiger Postanschrift und elektronischer Kontaktadresse sowie die erforderlichen deutschsprachigen Sicherheits- und Warnhinweise anzugeben. Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig, müssen Name, vollständige EU-Postanschrift und elektronische Kontaktadresse der tatsächlich zuständigen verantwortlichen Person vorliegen. Der Lieferant dokumentiert deren Rolle und Beauftragung; eine frei erfundene Adresse oder bloße Lageradresse genügt nicht.

Der Lieferant hält produktbezogene Sicherheitsunterlagen, Rückverfolgbarkeit und erforderliche Kennzeichnungen bereit und legt sie auf begründete Anfrage vor. Sonderrecht, etwa für Spielzeug, elektrische Artikel oder Textilien, ist zusätzlich zu beachten. Eine CE-Kennzeichnung ist nur bei einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zulässig und erforderlich, nicht bei allen Cosplay-Produkten. Eine technische Formularprüfung ist keine behördliche oder anwaltliche Produktzulassung.

Bei Sicherheitsrisiken, behördlichen Maßnahmen oder Rückrufen informiert der Lieferant Nakaryu GmbH unverzüglich und unterstützt die gebotenen Abhilfemaßnahmen. Nakaryu GmbH kann betroffene Angebote und neue Aufträge bis zur Klärung aussetzen.

4. Bilder, Marken und Designs

Der Lieferant muss die erforderlichen Rechte zur Herstellung und Lieferung der Produkte sowie zur Bereitstellung der Texte, Bilder und Kennzeichen besitzen. Fan-Art, Cosplay-Bezug oder der Import aus einem anderen Land ersetzen keine erforderliche Erlaubnis. Rechteinhaber, Lizenzumfang oder andere tragfähige Rechtsgrundlagen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Für rechtmäßig bereitgestellte Inhalte räumt der Lieferant Nakaryu GmbH ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Darstellung und Bewerbung der vereinbarten Produkte im CosplayHero-Shop und den zugehörigen Vertriebskanälen ein. Technische Format- und Größenanpassungen sind umfasst. Rechte Dritter werden dadurch nicht erweitert; andere Nutzungen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Nach Ende der Vermarktung verbleiben Inhalte nur, soweit sie zur Abwicklung, Dokumentation oder Verteidigung berechtigter Ansprüche notwendig sind.

5. Verpackung, Versand und Kundenrechte

Versand erfolgt entsprechend dem angenommenen Auftrag. Neutrale Versandverpackung bedeutet nicht, dass gesetzlich vorgeschriebene Hersteller-, Produkt-, Sicherheits-, Zoll- oder Rückverfolgbarkeitsangaben entfernt werden dürfen. Eine eigene Lieferantenrechnung oder Werbung an Endkunden wird dem Paket nicht beigelegt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig.

Versandnachweise und wahrheitsgemäße Trackinginformationen sind rechtzeitig zu übermitteln. Verzögerungen, Fehlmengen oder Schäden sind unverzüglich zu melden. Der Lieferant unterstützt Nakaryu GmbH bei Reklamationen, Rücksendungen und Ersatzlieferungen; die Endkunden werden nicht zur Durchsetzung ihrer gesetzlichen Rechte an den Lieferanten verwiesen.

Widerruf und Gewährleistung richten sich im Endkundengeschäft nach den gesetzlichen Regeln und den Verbraucherinformationen von CosplayHero. Eine Bestellung als „Commission“ oder eine Standardauswahl von Farbe/Größe schließt ein Widerrufsrecht nicht automatisch aus. Kosten- und Erstattungsfragen zwischen Lieferant und Nakaryu GmbH werden nach dem konkreten Auftrag, einer wirksamen Vereinbarung und dem Gesetz geklärt; eine Endkundenrückzahlung führt nicht ohne Rechtsgrundlage zu einer beliebigen Belastung des Lieferanten.

6. Kundendaten und Vertraulichkeit

Kundendaten dürfen ausschließlich im freigegebenen Umfang zur Herstellung, Lieferung und vereinbarten Nachbearbeitung verwendet werden. Eigene Werbung, Kontaktaufnahme zu Verkaufszwecken, Weiterverkauf von Daten oder Übernahme in einen eigenen Kundenbestand sind untersagt. Es werden nur benötigte Angaben bereitgestellt; Telefonnummern und freie Notizen bedürfen dokumentierter Erforderlichkeit.

Die tatsächliche Datenschutzrolle wird pro Partner geprüft. Bei Auftragsverarbeitung ist vor Datenzugriff ein beiderseitig abgeschlossener Vertrag mit vollständigen Anlagen erforderlich. Bei eigenständiger Verantwortlichkeit sind die betreffende Verarbeitung und ihre Rechtsgrundlagen zu dokumentieren. Ein Online-Häkchen zu diesen Bedingungen ersetzt keine ausgefüllten Datenschutzverträge, Sicherheitsmaßnahmen oder Drittlandgarantien.

Alle Zugriffsorte und Unterauftragnehmer einschließlich Supportzugriffen sind offenzulegen. Neue Empfänger, Zugriffsorte oder Verarbeitungszwecke bedürfen vor ihrer Nutzung der vereinbarten Prüfung. Datenzugriffe aus Drittstaaten setzen eine zulässige Übermittlung nach Kapitel V DSGVO voraus. Ein EU-Lager allein beweist keinen ausschließlichen EU-Datenzugriff.

Zugriffe sind auf berechtigte Personen zu begrenzen und vertraulich zu halten. Verdächtige Zugriffe, Datenverluste oder Fehlversand werden Nakaryu GmbH unverzüglich gemeldet. Daten sind nach Wegfall des vereinbarten Zwecks nach den vereinbarten Löschregeln zurückzugeben oder zu löschen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden getrennt dokumentiert.

7. Abrechnung und Steuern

Die Plattform zeigt kalkulatorische Preise und Abrechnungsübersichten. Sie ersetzt keine steuerlich zutreffende Rechnung. Die Behandlung hängt unter anderem von Sitz, Lieferkette, Versandort, Steuerstatus und tatsächlicher Leistung ab und wird vor Freigabe dokumentiert. Ein pauschaler Steuersatz wird nicht als Nachweis der zutreffenden Besteuerung behandelt.

Der Lieferant stellt ordnungsgemäße Rechnungen nach den anwendbaren Anforderungen. Abrechnung durch umsatzsteuerliche Gutschrift setzt eine vorherige entsprechende Vereinbarung voraus. Rechnungskorrekturen, Abzüge und Aufrechnungen benötigen eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage und Belege. Zahlungsziele richten sich nach der Einzelvereinbarung, sonst dem Gesetz.

8. Haftung, Änderungen und Beendigung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Diese Bedingungen begrenzen weder zwingende Produkthaftung noch Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Individuelle Regelungen bedürfen einer wirksamen gesonderten Vereinbarung.

Änderungen dieser Rahmenbedingungen werden mit einer neuen Fassung zur ausdrücklichen Bestätigung bereitgestellt. Schweigen und ein nachträglich gesetztes Administrationshäkchen gelten nicht als Zustimmung. Neue Freigaben können bis zur Bestätigung ausgesetzt werden; bereits wirksam angenommene Aufträge werden nicht rückwirkend umgeschrieben.

Beide Parteien können eine nicht befristet vereinbarte Zusammenarbeit für künftige Aufträge in Textform beenden. Bestehende Liefer-, Abrechnungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten bleiben im notwendigen Umfang bestehen. Ein Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine wirksame Rechtswahl vorliegt und zwingendes Recht nicht entgegensteht. Individualvereinbarungen haben Vorrang. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Regeln; im Übrigen bleibt die Vereinbarung bestehen.

Weitere Informationen: Datenschutz für Partner · AV-Vertragsmuster und Anlagen · Impressum.